Die Podologie
Was ist Podologie?
Die Podologie befasst sich mit der nicht-ärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Behandlung ist sowohl präventiv, rehabilitativ und auch therapeutisch.
Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt in pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.
Deshalb sollte der/die Podologe/in umfassende Kenntnisse besitzen in:
- Anatomie
- Krankheitslehre, z.B. Dermatologie
- Hygienevorschriften
- Wundversorgung
- Instrumenten- und Gerätekunde
- Podologischen Behandlungen
Aufgabe und Ziel des Berufes:
- Mitwirkung an der Gesundheitsvorsorge im Sinne volkswirtschaftlicher Gesundheitsberatung
- Grundregeln kosmetischer Fußpflege beherrschen
- Maßnahmen im Rahmen unterstützender und prophylaktischer Körperpflege sowie allgemeiner Hygiene durchführen
- Gute Kenntnisse über Wirkstoffe, deren Gefahren und Anwendung besitzen
- Beratung über das richtige Verhalten bei Fußbeschwerden
- Erstellung einer ausführlichen Anamnese und Dokumentation
- Erkennen von Krankheitszeichen oder pathologischen Veränderungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern
- Allgemeine und spezielle podologische Behandlungsmaßnahmen am Fuß selbstständig ausführen
- Symptome von Erkrankungen am Fuß oder pathologische Veränderungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, erkennen, auf ärztliche Anordnung medizinisch indizierte Behandlung am Fuß durchführen und bei Therapie und Prävention (Vorbeugung) von Fußerkrankungen mitwirken
- Weiterempfehlung des/der Patienten/in an Ärzte/innen und Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ärzten/innen
- Öffentlichkeitsarbeit, um über den Beruf zu informieren.
Das Berufsbild der Podologie
Die Zuständigkeitsbereiche eines/einer Podologen/in sind vielseitig und ergeben sich aus den Gebieten der Orthopädie, Diabetologie und Dermatologie. Zu den Patienten/innen mit der Indikation für eine podologische Fußbehandlung gehören unter anderem Rheumapatienten/innen, Diabetiker/innen, Patienten/innen mit Durchblutungsstörungen und Neuropathie. Es können auch Nachbehandlungen nach operativen Eingriffen am Fuß notwendig werden.
Behandlungsmethoden:
- Allgemeine und individuelle Beratung, z.B. über Linderung durch Hilfsmittel, geeignetes Schuhwerk, Fußprobleme bei Diabetes mellitus etc.
- Nagelbehandlungen: Richtiges Schneiden der Nägel und Beratung des/der Patienten/in darüber
- Behandlungen von eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus), Nagelpilz (Onychomykose), verdickte Nägel (Onychauxis) usw.
- Hyperkeratosebehandlung: das Abtragen von übermäßiger Hornhaut und Schwielen
- Entfernen und fachgerechtes Abtragen von Hühneraugen (Clavi)
- Nagelkorrekturspangen (Orthonyxie): Korrektur bei eingewachsenen Nägeln mit spezieller Spangentechnik
- Medizinische Verbandstechniken: Anlegen von Entlastungs- und Schutzverbänden
- Orthosentechnik: dauerhafte Druckentlastung, Korrektur von Fehlstellungen
- Künstlicher Nagelersatz (Prothetik): Spezialanfertigung einer schützenden Nagelprothese oder
- Maßnahme zur Verstärkung des Nagels
- Abgestimmte Massagen am Bereich Fuß und Unterschenkel
- Medikamentöse Versorgung am Fuß
- Wundversorgung und Tape
- Pflege der Füße
Wo arbeiten Podologen/innen?
Podologen/innen sind teilweise selbstständige Leistungserbringer mit oder ohne Kassenzulassung in einer eigenen Podologenpraxis. Alternativ arbeiten sie als freie Mitarbeiter/innen oder in einer Anstellung einer Praxis, als Angestellte in Krankenhäusern oder in Kooperation mit anderen Berufsgruppen und speziellen Fußambulanzen, wie z.B. mit Ärzten/innen, Orthopädieschuhtechnikern/innen oder Physiotherapeuten/innen etc.
Der kosmetische Fußpfleger
Die kosmetische Fußpflege wird von der medizinischen Fußpflege unterschieden.
Seit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes am 02.01.2002 dürfen sich nur noch Podologen „medizinische/r Fußpfleger/in“ nennen. Dies war bis zum 31.12.2001 jedem Fußpfleger möglich. Das Podologengesetz schützt lediglich den Berufstitel „med. Fußpfleger/in“, jedoch nicht die Tätigkeit!
Die Fußpflege darf nur noch kosmetisch angeboten werden. Zu den Tätigkeiten eines Fußpflegers gehören das Schneiden, Fräsen, Polieren, Lackieren von Nägeln und das unblutige Entfernen von Hornhaut und Hühneraugen sowie die Pflege der Haut. Rechtlich unkorrekt ist es, die kosmetische Fußpflege als medizinische Fußpflege anzubieten.