Hygienekonzept bei Podologie Giller

Hygienekonzept

Hygienekonzept

Das Hygienekonzept der Praxis basiert auf dem Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die Podologie.

Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Bevölkerung zu schützen sowie die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.

Es gelten folgende Grundsätze für die Patienten/innen:

  1. Die Behandlung kann nur nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder online) erfolgen.
  2. Die Kontaktdaten der Patienten/innen sowie Zeitpunkt des Betretens bzw. Verlassens der Praxisräume werden erhoben, um ggf. über eine Infektionskette zu informieren.
  3. Patienten/innen mit Symptomen wie Fieber, Husten, Atemnot oder Geschmacks- und Geruchsstörungen werden gebeten, die Praxis nicht zu betreten.
  4. Die Patienten/innen sollten möglichst allein zu ihrem Termin erscheinen und sie werden gebeten, pünktlich vor Ort zu sein, um Kontakte zu vermeiden.
  5. Das Betreten der Praxis darf nur mit medizinischen Mund-Nasen-Masken bzw. FFP2-Masken ohne Ventil erfolgen.
  6. Nach dem Betreten der Praxis werden die Patienten/innen gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.
  7. Die Patienten/innen werden darauf hingewiesen, die Husten-Nies-Etikette einzuhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern zumindest außerhalb der direkten Behandlung einzuhalten.
  8. Die Praxis kann im Bedarfsfall (z.B. mehrere Personen gleichzeitig in der Praxis) über einen Haupteingang und einen Hintereingang betreten bzw. verlassen werden.
  9. Die Patienten/innen werden informiert, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz aktuell in der Praxis gelten.

Für die behandelnde Podologin gilt:

  1. Die behandelnde Podologin trägt eine FFP2- Maske ohne Ventil oder eine medizinische Maske (je nach Tätigkeit), ggf. zusätzlich eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild.
  2. Im Behandlungsraum dürfen sich nur der/die jeweilige Patient/in und die Podologin aufhalten.
  3. Bei Hautkontakt werden immer Handschuhe getragen.
  4. Alle zu behandelnden Hautflächen müssen vor der Behandlung gründlich desinfiziert werden.
  5. Für jede Behandlung werden nur gereinigte, desinfizierte und dampfsterilisierte Arbeitsmaterialien benutzt.
  6. Vor und nach jedem Patientenkontakt werden die Hände desinfiziert. Das Händedesinfektionsmittel ist mindestens „begrenzt viruzid“.
  7. Nach jeder Behandlung werden die Kontaktflächen wie der Behandlungsstuhl, der Fußbodenbelag rund um den Behandlungsstuhl, das Handstück des Fußpflegegerätes und sämtliche Ablagen laut Reinigungs- und Desinfektionsplan desinfiziert.
  8. In den Sanitärräumen stehen für die Reinigung und/oder Desinfektion Händedesinfektionsmittel, hautschonende Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
  9. Die Reinigung und Desinfektion der Sanitäreinrichtungen erfolgt in festgelegten Intervallen.
  10. Kontaktpunkte wie Türklinken, Anmeldetheke werden regelmäßig gereinigt.
  11. Alle Praxisräume werden nach jedem/r Patienten/in ausreichend belüftet.
  12. Die Arbeitskleidung der Podologin wird täglich sowie zusätzlich bei Bedarf gewechselt und mindestens bei 60˚ C in der Praxis gewaschen.
Datenschutz
Podologische Praxis Giller, Inhaber: Gabriele Giller (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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